AGB
Verkaufs-, Liefer- und Zahlungsbedingungen
Allen Angeboten und Verkäufen liegen, sofern nicht andere schriftliche Abmachungen getroffen sind, die nachstehenden Bedingungen zugrunde, welche mit Erteilung des Auftrags als anerkannt und rechtsverbindlich gelten.
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Mündliche Abreden sind nur durch schriftliche Bestätigung rechtswirksam. Einkaufsbedingungen des Käufers sind für die Firma rafa GmbH unverbindlich, wenn diese im Widerspruch zu diesen Geschäftsbedingungen stehen, auch dann, wenn nicht ausdrücklich widersprochen wurde. Sämtliche Angebote werden freibleibend unterbreitet. Ist eine Bestimmung der Geschäftsbedingung rechtsunwirksam, so behalten trotzdem alle übrigen Bestimmungen ihre Gültigkeit. Ein Vertrag zwischen der Firma rafa GmbH und einem Käufer kommt durch die Übersendung einer Auftragsbestätigung, eines Lieferscheines oder einer Rechnung zustande.
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Preise verstehen sich in Euro zuzüglich der jeweils gültigen Mehrwertsteuer ab Lager bzw. ab Fabrik. Alle Preisangaben sind freibleibend, maßgebend sind die am Tage der Lieferung gültigen Verkaufspreise. Lieferungen und Lieferzeiten: Etwa genannte Liefertermine sind annähernd und unverbindlich. Verkehrshindernisse und Ereignisse höherer Gewalt entbinden uns von der Einhaltung zugesagter Lieferfristen bzw. von der Verpflichtung zur Lieferung. Schadenersatzansprüche wegen verspäteter Lieferung können nicht anerkannt werden.
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Verpackung erfolgt zweckentsprechend und wird zu Selbstkosten berechnet und nicht zurückgenommen.
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Versand: Sofern vom Besteller keine genauen Versandvorschriften gegeben sind, nehmen wir den Versand nach bestem Ermessen vor. Die Waren reisen auf Gefahr des Bestellers, auch dann, wenn der Preis frei Bestimmungsort gilt. Für etwaige auf dem Transport entstehende Beschädigungen sowie Verlust von Waren können wir nicht haftbar gemacht werden, in solchen Fällen sind etwaige Ansprüche sofort bei der Bahn, Post, Spediteur geltend zu machen. Bei Lieferungen durch unsere eigenen Kraftfahrzeuge bzw. durch Boten können wir nur solche Ansprüche anerkennen, welche sofort auf dem Lieferschein vermerkt werden.
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Beanstandungen können nur innerhalb 8 Tagen nach Empfang der Ware berücksichtigt werden. Bei berechtigten Beanstandungen leisten wir kostenfreien Ersatz, müssen jedoch weitergehende Ansprüche ablehnen. Bei erkennbaren Mängeln sind Mängelrügen ausgeschlossen, wenn mit dem Zuschnitt oder Verarbeitung der Ware begonnen wurde. Handelsübliche Abweichungen der Qualität, Gewicht, Größe, Dicke, Breite, Ausrüstung, Musterung und Farbe werden nicht als Mängel anerkannt. Bei der Geltendmachung von Gewährleistungsansprüchen hat der Anspruchserhebende die Beweislast. Bei einer berechtigten Mängelrüge besteht ein Anspruch auf Nachbesserung. Ist eine solche nicht möglich, so wird eine Ersatzlieferung oder eine Minderung des Kaufpreises vorgenommen. Alle darüber hinausgehenden Ansprüche – wie Wandlung, Rücktritt vom Vertrag und Schadenersatz – sind ausgeschlossen.
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Rücksendungen können nur nach vorhergehender Verständigung mit uns angenommen werden.
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Sonderanfertigungen können weder getauscht noch zurückgenommen werden.
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Zahlungen: Unsere Rechnungen sind zahlbar innerhalb von 8 Tagen seit Rechnungsausstellung mit 3 % Skonto oder innerhalb von 30 Tagen netto. Abzug von Fracht, Porto und Versandkosten ist nicht erlaubt. Unbekannte Auftraggeber werden um Angabe von Referenzen gebeten, andernfalls erfolgt Lieferung gegen Nachnahme oder Vorkasse. Bei verspäteter Zahlung sind wir berechtigt, Verzugszinsen in Höhe der Sätze zu berechnen, welche die Banken für ungedeckte Kredite in Anrechnung bringen. Außerdem sind wir in diesem Fall berechtigt, Herausgabe der unter Eigentumsvorbehalt stehenden Waren zu verlangen und sie abzuholen.
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Eigentumsvorbehalt: Die Ware bleibt unser Eigentum bis zur Erfüllung aller gegenwärtigen und zukünftigen Ansprüche aus der Geschäftsverbindung mit dem Besteller. Der Besteller ist verpflichtet, die Ware gesondert zu lagern. Eine Be- oder Verarbeitung nimmt der Besteller für uns vor, ohne dass uns daraus Verpflichtungen entstehen. Dem Besteller aus Vermengung oder Verbindung der Vorbehaltsware mit anderen Sachen bestehende Miteigentumsanteile überträgt er uns im Voraus mit Entgegennahme der Vorbehaltsware. Der Besteller darf die Vorbehaltsware und die aus ihrer Be- oder Verarbeitung entstandenen Sachen nur unter Eigentumsvorbehalt weiterveräußern und unsere Vorbehaltsrechte nicht durch irgendwelche Verfügungen über die Ware (z.B. Sicherungsübereignung oder Verpfändung) beeinträchtigen. Tatsächliche oder rechtliche Zugriffe Dritter auf Vorbehaltsware sowie Beschädigung oder Abhandenkommen sind uns unverzüglich schriftlich anzuzeigen. Alle dem Besteller aus der Weiterveräußerung oder aus sonstigen Rechtsgründen in Hinblick auf die Vorbehaltsware entstehenden Ansprüche tritt er schon im Voraus an uns ab. Wird die Vorbehaltsware mit anderen, uns nicht gehörenden Gegenständen veräußert oder geht sie in Werklieferungen ein, so gilt die Abtretung nur in Höhe des Rechnungswertes. Der Besteller ist zur Einziehung der abgetretenen Forderungen ermächtigt. Auf unser Verlangen hat er dem Schuldner Abtretung anzuzeigen. Soweit der Wert dieser Sicherheiten unsere Forderungen um mehr als 25% übersteigt, geben wir auf Verlangen des Bestellers nach unserer Wahl Sicherheiten frei.
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Datenschutz: Wir sind berechtigt, die für das Vertragsverhältnis maßgeblichen Daten zu speichern. Wir sind verpflichtet, die Daten Dritten nicht zugänglich zu machen und ausschließlich für den eigenen Geschäftsverkehr mit dem Kunden zu verwenden.
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Unsere Kollektionen sowie Kataloge bleiben Eigentum der Firma rafa GmbH. Die Weitergabe an Dritte ist nicht gestattet.
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Erfüllungsort und Gerichtsstand ist für beide Teile Emmendingen, auch in Urkunden-, Scheck- und Wechselprozess.
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